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Sind genossenschaftliche Rücklagen ein unteilbarer Fonds?
Die Autoren der vorliegenden Untersuchung befassen sich mit der in der Genossenschaftswissenschaft vertretenen und in der Genossenschaftspraxis weithin beachteten These, dass genossenschaftliche Rücklagen einen unteilbaren Fonds darstellen, also nicht an die Mitglieder ausgekehrt werden dürfen. Ein derart allgemeines Prinzip der Unverteilbarkeit von Rücklagen findet jedoch weder in den Grundsätzen der Rochdale Pioneers und des Internationalen Genossenschaftsbundes (ICA) einen Rückhalt noch ...

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